Rechtliche Rahmenbedingungen für pädagogische Fotoprojekte

Wer pädagogische Fotoprojekte durchführt, sollte sich ausreichend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auskennen. Neben dem Urheberrecht, dem Recht am eigenen Bild und der Datenschutzgrundverordnung umfasst dies auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die Aufsichtspflicht und das Jugendschutzgesetz sowie das Sexualstrafrecht.

In folgendem Beitrag verweise ich auf hilfreiche Links zu den jeweiligen Rechtsgebieten. Ich habe diese nach bestem Wissen und Gewissen zusammen getragen und kann keine rechtlich Verantwortung für die Aktualität und den Inhalt übernehmen.

 

Überblick zum Fotorecht

Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) legt fest, dass man eine Erlaubnis braucht, wenn man Fotos von Personen veröffentlichen will. Beide Rechtsbereiche bilden die Grundlagen des Fotorechts. Für fotopädagogische Projekte ist es wichtig, diese zu kennen, um zu wissen, wann man eine Einwilligungserklärung benötigt und was man ohne Einwiligung machen darf.

Eine gute Einführung in das Thema gibt der  Law-Blog in seiner Kategorie „Fotorecht„. Hier findet man sehr gute Erklärungen und Hinweise zum Thema: https://law-blog.de/kategorien/fotorecht.

Eine der ergiebigsten Quellen zu Fragen um Fotorecht, Urheberrecht und Recht am eigenen Bild ist die Internetplattform irights.info: https://irights.info/kategorie/themen/fotos-grafiken. Hier gibt es auch sehr gut erklärte Infobroschüren, die man kostenlos herunterladen kann. Alle Texte von irights.info stehen uner einer CC-Lizenz und dürfen mit Nennung des Namens und der Quelle weiter verwendet werden.

Die Internetseite rechtambild.de gibt unter https://www.rechtambild.de/fotorecht-basics ebenfalls einen guten rechtlichen Einstieg. Desweiteren finden sich hier viele Rechtsbeispiele und Hintergrundinfos zum Thema Fotorecht und Urheberrecht.

Wann das Fotografieren zu einer Straftat wird und wie man das vermeidet, zeigt der Beitrag von www.anwalt.org: https://www.anwalt.org/201a-stgb

 

Fotos von Kindern: Wann darf ich fotografieren? Was darf ich posten? Was darf ich veröffentlichen?

Auf den Seiten von Dr-Datenschutz.de wird die aktuelle Rechtslage sehr anschaulich dargestellt: https://www.dr-datenschutz.de/fotos-von-kindern-und-der-datenschutz.  Der Rechtsanwalt Gulden Röttger geht in seinem Artikel
Kinderbilder im Internet nur mit Einwilligung – Wer darf Kinderfotos im Internet veröffentlichen und verbreiten? ebenfalls auf dieses Thema ein.

Datenschutz

Eine sehr gute Quelle für alle Fragen rund um das Thema Datenschutz bietet die Seite https://www.datenschutz.org Hier finden sich konkrete Empfehlungen für verschiedene Arbeitsfelder wie z.B. Kindergarten https://www.datenschutz.org/kita, Verein https://www.datenschutz.org/verein oder Fotografie https://www.datenschutz.org/fotografieren-personen mit Mustern für Einverständniserklärungen.

irights.info vermittelt unter https://irights.info/kategorie/themen/datenschutz-datensicherheit wichtiges Grundwissen und Hintergrundinfos.

Sehr informativ ist die Broschüre der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.: „Kinderseiten und DSGVO: Das geht gut! – Aufklärung und Hilfestellung für die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung für Anbieter von Kinderonlineinhalten“. Freier Download unter: https://www.fsm.de/sites/default/files/fsm-dsgvo-broschuere.pdf

 

 

Rechtliche Grundlagen für pädagogische Projekte mit Kindern und Jugendlichen

Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

Wer eine Veranstaltung, einen Kurs oder ein pädagogisches Projekt durchführt, ist dafür verantwortlich, dass keine Gefahren für anwesende Personen bestehen. Dies betrifft nicht nur Minderjährige sondern auch Erwachsene. Unter https://www.ukh.de/kindertagesstaette/organisation-und-kita-alltag/feste-feiern-in-der-kita finden sich hier ein paar einführende Absätze, die nicht nur für KiTa-Veranstaltungen gelten.

Aufsichtspflicht

Eine Aufsichtspflicht entsteht immer, wenn Minderjährige zur Erziehung oder Betreuung jemandem anvertraut werden. Dies kann zum Beispiel ein Workshop, ein Fotoprojekt oder eine andere pädagogische Massnahme sein.

Eine gute Einführung in das Thema gibt die Seite https://beratung.de/recht/ratgeber/aufsichtspflicht-definition-checkliste-aufsichtspflichtverle_frijtm.

Die Seite der Rechtskanzlei Obermeier&Layman http://www.aufsichtspflicht.de ist zwar schon etwas in die Jahre gekommen, sie gibt dennoch einen guten Überblick zum Thema. Das fundierte Skript „Aufsichtspflicht und Verkehrssicherungspflicht – Rechtsfragen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei Ferien- und Freizeitangeboten“ dieser Kanzlei kann hier als PDF heruntergeladen werden: https://www.bezirksjugendring-mittelfranken.de/_dateien/pdfs_downloads/akteure/Skript-Aufsichtspflicht_Hr._Obermeyer.pdf

Jugendschutz

Die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen ist ein wichtiger Punkt für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtsplicht. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt unter Anderem die Alkoholabgabe und den Alkoholkonsum, die Abgabe von Tabakwaren sowie E-Zigaretten und E-Shishas, Rauchen, den Aufenthalt in Gaststätten sowie den Besuch von Tanzveranstaltungen oder Spielhallen. Auf der Seite des zuständigen Ministeriums gibt es dazu eine übersichtliche Broschüre als Download: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/jugendschutz-verstaendlich-erklaert-86302

Sexualstrafrecht

Die Übernahme der Aufsichtspflicht beinhaltet natürlich auch, die anvertrauten Kinder und Jugendlichen entsprechend dem Sexualstrafrecht zu schützen. Eine gute Zusammenfassung der Thematik findet sich unter https://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html

 

 

 

Autor: Oliver Spalt – Veröffentlichungsdatum: 28.07.2024

 

Jul 26th, 2024 | By | Category: Literatur und Links

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